Wem das Hambacher Schloss gehört, ist relativ einfach zu beantworten. Es gehört der Stiftung Hambacher Schloss, deren hauptsächlicher Stifter das Land Rheinland-Pfalz ist, ergänzt mit geringeren finanziellen Anteilen des Bezirksverbandes Pfalz, des Landkreises Bad Dürkheim und der Stadt Neustadt an der Weinstraße. Der Bund gehört nicht zu den Stiftern, ist aber wegen gewisser Zuwendungen im Vorstand der Stiftung vertreten. Diese Finanzierungsanteile durch den Bund sind allerdings angesichts der europäischen und nationalen Bedeutung des Schlosses und der anstehenden 200-Jahr-Feier 2032 deutlich zu gering und sollten dringend aufgestockt werden. Die Frage, wem das Hambacher Schloss gehört, die in der Wochenendausgabe der Rheinpfalz vom 9.12.2023 aufgeworfen wurde, hat aber eine andere Bedeutung. Welche politische Strömung, Gruppe oder Partei kann oder darf für eigene Veranstaltungen das Hambacher Schloss nutzen und sich dabei auf das „Vermächtnis“ des Hambacher Festes von 1832 berufen.