Das sog. neue Hambacher Fest im Bundestagsausschuss: Max Otte erklärt sich Max Otte ist mit seinen Anstrengungen gescheitert, auf dem Hambacher Schloss jährlich ein sog. neues Hambacher Fest zu etablieren, trotz der Investition einer größeren Summe Geld. Das Ganze habe sich finanziell nicht gerechnet, so seine Darstellung. Doch zu Ottes Finanzen später mehr. Seinen Versuch, durch sein Engagement in Hambach die Ziele der 1832 in Hambach Versammelten gegen die Politik von Angela Merkel zu instrumentalisieren, gab er immer als Kampf um Meinungsfreiheit und Unterdrückung aus. Nun hat er bei einer Anhörung im Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags Mitte März 2026 (Thema: Orte der deutschen Demokratiegeschichte), dieses Motiv erneut zum Besten gegeben. Vorgeschlagen für diese Expertenanhörung wurde er, das ist keine Überraschung, von der AfD-Fraktion. Max Otte am 18.3.2026 im Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags (Screenshot) Und er gab sich harmlos, wie so häufig: „2018 entschloss ich mich angesichts der bereits damals spürbaren Einschränkungen der Meinungsfreiheit, ein überparteiliches Neues Hambacher Fest zu veranstalten. … Ich selbst war damals noch Mitglied der CDU und wollte ein Zeichen der Verständigung im bürgerlichen Lager setzen.“ (Mehr zu Max Ottes Aktivitäten in Hambach, Stand 2019 hier.]
Schlagwort: Hambach-Blog
„Im politischen Meinungskampf können auch überzogene Formulierungen von der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit gedeckt sein“
Das Interview mit RA Günter Urbanczyk bezieht sich auf den Strafbefehl gegen den Herausgeber des Hambach-Blogs wg. angeblicher Beleidigung von Tanja Lichtl am Pfingstsamstag 2025 in Neustadt. Tanja Lichtl hatte den Schweigemarsch von Freieinig als Versammlungsleiterin angeführt. Bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht Neustadt am 4.12.2025 wurde das Verfahren ohne Schuldeingeständnis des Angeklagten und ohne Schuldfeststellung des Gerichts eingestellt. Über das Gerichtsverfahren hat der Hambach-Blog ausführlich berichtet. Im Interview mit dem Mannheimer Strafverteidiger Günter Urbanczyk werden nun noch ergänzend einige juristische Fragen aufgeworfen, die für Laien oft nur schwer nachzuvollziehen sind.
Strafverfahren wegen Beleidigung gegen den Herausgeber des Hambach-Blogs
Am 4.12.2025 fand vor dem Amtsgericht Neustadt eine Verhandlung gegen den Herausgeber und presserechtlich Verantwortlichen des Hambach-Blogs statt. Ihm wurde geworfen, er hätte am Pfingstsamstag, 7.6.2025, Tanja Lichtl als „Antisemit“ und als „Holocaustleugnerin“ beleidigt. Der Strafbefehl lautete auf 1.000 Euro. Dagegen hatte er Einspruch eingelegt. Das Strafverfahren wurde eingestellt.

