Was Sie schon immer über die Stiftung Hambacher Schloss wissen wollten … (Teil 1)

Struktur, Finanzen, Aufgaben der Stiftung

In den Diskussionen zu Max Ottes Aktivitäten auf dem Hambacher Schloss wird immer wieder die Frage aufgeworfen, ob denn die Stiftung Hambacher Schloss nicht deutlicher gegen den Missbrauch des Hambacher Festes von 1832 durch Max Otte und seine rechtsextremen Freunde vorgehen oder diesen sogar verhindern könnte. Im folgenden Beitrag wird versucht, grundsätzlich die Struktur der Stiftung, ihre Aufgaben, Finanzen und Kompetenzen aufzuzeigen. In einem zweiten Beitrag werden wir auf unsere Erfahrungen aus den letzten drei Jahren in der Auseinandersetzung mit der Stiftung in Bezug auf Ottes Agieren auf dem Schloss eingehen.

Auf dem Hambacher Schloss bei Neustadt an der Weinstraße fand 1832 das Hambacher Fest statt, das „als Meilenstein auf dem Weg zur Einheit Deutschlands“ und als „Wiege der deutschen Demokratie“ gilt, so nachzulesen in der Präambel der Satzung der Stiftung „Hambacher Schloss“. Die Stiftung, im Jahr 2002 gegründet, ist Eigentümerin und Betreiberin dieses bedeutenden Bauwerks der deutschen und europäischen Demokratiegeschichte. Gründer und Träger der Stiftung sind das Land Rheinland-Pfalz, der Landkreis Bad Dürkheim, der Bezirksverband der Pfalz und die Stadt Neustadt an der Weinstraße, die mit jährlichen Zuwendungen auch zur Finanzierung der Stiftung beitragen.

Aufgaben

Durch Veranstaltungen und eine Dauerausstellung will die Stiftung die Lebensumstände der Menschen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts und die Ideen und Visionen dieser Aufbruchszeit vermitteln. Dabei soll „die herausragende Bedeutung des Hambacher Festes vom 27. Mai 1832 für die Entwicklung Deutschlands zur Demokratie und den Weg nach Europa“ verdeutlicht werden. Das Hambacher Schloss ist wegen seiner kulturellen Bedeutung als Baudenkmal zu erhalten, die Dauerausstellung zu pflegen und zu ergänzen und durch vielfältige Maßnahmen soll zu einer Belebung dieser historischen Stätte beigetragen werden, so die Aufgabenbeschreibung in der Präambel sowie in § 2 der Satzung.

Vorstand

Der Vorstand der Stiftung besteht nach § 6 der Satzung aus vier VertreterInnen des Landes Rheinland-Pfalz, der oder dem Bezirktagsvorsitzenden der Pfalz, der Landrätin oder dem Landrat des Landkreises Bad Dürkheim, der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister der Stadt Neustadt a. d. Weinstraße sowie einer Vertreterin oder einem Vertreter des Bundes.

Vorstandsvorsitzender Minister Konrad Wolf

Aktuell ist der Vorstand mit dem folgenden Personen besetzt: dem Vorsitzendem (seit 2016) Prof. Dr. Konrad Wolf (SPD, Minister für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz), seinem Stellvertreter Hans-Ulrich Ihlenfeld (CDU, Landrat für den Landkreis Bad Dürkheim), Dr. Thomas Wagner (für die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien), Ministerialdirektorin Inge Degen (Staatskanzlei Mainz), der Leitenden Ministerialrätin Ruth Marx (Ministerium des Inneren), Christian Heller (Ministerium der Finanzen), Theo Wieder (CDU, ehemaliger Frankenthaler Oberbürgermeister und Bezirkstagsvorsitzender des Bezirksverband Pfalz) sowie Oberbürgermeister Marc Weigel (Freie Wählergemeinschaft (FWG), Stadt Neustadt a. d. Weinstraße).

Die vier Vertreter der Landesregierung im Vorstand sind alle Mitglieder der SPD bzw. entstammen Ministerien, die von SPD-Mitgliedern geführt werden. Die CDU hat zwei Mitglieder im Vorstand (Landrat für Bad Dürkheim und den Vorsitzenden des Bezirkstags der Pfalz) sowie einen Vertreter aus der von der CDU geführten Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien im Bundeskanzleramt. Für die FWG in Neustadt ist der Oberbürgermeister von Neustadt Vorstandsmitglied. Es überrascht, dass sowohl Bündnis 90/Die Grünen als auch die FDP nicht im Vorstand vertreten sind, obwohl sie zusammen mit der SPD die Landesregierung in Mainz stellen.

Der Stiftungsvorstand hat insbesondere die folgenden Aufgaben (§ 6(6) der Satzung): Das Vermögen und die Einrichtungen der Stiftung zu verwalten, den Haushaltsplan aufzustellen, die Jahresrechnung vorzulegen, einen Tätigkeitsbericht zu erstellen, eine Geschäftsführerin oder einen Geschäftsführer zu bestellen und zu entlasten sowie Satzungsänderungen zu beschließen.

Geschäftsführung und Geschäftsstelle

Für das Tagesgeschäft auf dem Schloss ist eine Geschäftsstelle unter Leitung einer „geschäftsführenden Schlossmanagerin“ zuständig. Zu diesem Tagesgeschäft gehört insbesondere die Betreuung der Ausstellung zur deutschen Demokratiegeschichte, die Organisation von Führungen, die Besucherbetreuung und Öffentlichkeitsarbeit. Neben der Geschäftsführerin, Ulrike Dittrich, sind in der Geschäftsstelle elf weitere Personen beschäftigt.

Stiftungsbeirat

Die Stiftungssatzung sieht in § 7 einen (ehrenamtlichen) Stiftungsbeirat mit beratenden Aufgaben vor. Dieser hatte längere Zeit nicht bestanden und wurde im August 2020 nun neu konstituiert. „Der Beirat wird künftig den Stiftungsvorstand wissenschaftlich und interdisziplinär begleiten. Insbesondere bei der aktuell anstehenden Überarbeitung der Dauerausstellung ‚Hinauf, hinauf zum Schloss!‘ als auch bei der Konzeption für das Jubiläumsjahr 2032.“ heißt es in einer Pressemitteilung vom 25.8.2020. Der Beirat besteht aus elf „namhaften Persönlichkeiten aus Gesellschaft, Wissenschaft und Praxis“: Kurt Beck, Ministerpräsident a.D. und Vorsitzender der Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.; Prof. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin a.D. und Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission e.V.; Michael Garthe, Chefredakteur „Die Rheinpfalz“; Prof. Dr. Hans Walter Hütter, Präsident der Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland; Dr. Sabine Klapp, Direktorin des Instituts für pfälzische Geschichte und Volkskunde; Prof. Dr. Olaf Köller, Geschäftsführender Wissenschaftlicher Direktor am Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik; Thomas Krüger, Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung; Prof. Dr. Catherine Maurer, Professorin für Zeitgeschichte an der Universität Straßburg; Rebekka Ostrop, ehem. Vorstandsvorsitzende des Europäischen Jugendparlaments e.V.; Dr. Simone Schelberg, SWR Landessender-Direktorin Rheinland-Pfalz und Dr. Hubert Wajs, Direktor des historischen Archivs in Warschau.

Als Beiratsvorsitzender wurden für die kommenden fünf Jahre von den Beiratsmitgliedern Kurt Beck (SPD) und zu seiner Stellvertreterin Maria Böhmer (CDU) gewählt, womit die politische Dominanz einer „großen Hambach-Koalition“ aus SPD und CDU wiederum gewährleistet scheint.

Ausstellung, Veranstaltungen

Neben der Dauerausstellung zur deutschen Demokratiegeschichte: „Hinauf, hinauf zum Schloss!“, die jährlich etwa 90.000 Personen anzieht, und die in Vorbereitung der 200-Jahrfeier 2032 aktualisiert werden soll, veranstaltet die Stiftung öffentliche Veranstaltungen in den Räumen des Schlosses – oft mit Kooperationspartnern.

So führt die Stiftung in Kooperation mit dem SWR ein Diskussionsreihe „Demokratieforum“ durch, teilweise hochkarätig besetzt, in letzter Zeit moderiert von Michel Friedman. Auf der letzten Veranstaltung am 23.9.2020 war Wolfgang Schäuble Gesprächspartner von Michel Friedmann zum Thema „Was macht Angst mit der Demokratie?“.

Die „Hambacher Gespräche“ sind seit 2009 eine gemeinsame Veranstaltung der Stiftung Hambacher Schloss, des Frank-Loeb-Instituts an der Universität in Landau und der Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz. Die letzte Veranstaltung zu „Bildung 4.0“ war im Mai 2019.

Der „Hambacher Disput“, 1982 zur 150-Jahrfeier von der Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz ins Leben gerufen, scheint eingeschlafen zu sein. 2016 fand die letzte Veranstaltung statt mit dem Thema „Prima Klima? Effektiver Klimaschutz und erfolgreiche Wirtschaftspolitik – ein Widerspruch?“.

Das mehrtägige Hambacher Musikfest auf dem Hambacher Schloss, initiiert vom in Neustadt ansässigen, renommierten Mandelring-Quartett, hätte in diesem Jahr zum 24. mal stattgefunden, wenn dieses nicht wegen Corona abgesagt werden musste.

Eine zweite Musikreihe auf dem Schloss wird vom Kurpfälzischen Kammerorchester (KKO) bespielt. Das nächste Konzert ist am 29.11.2020 vorgesehen.

Kabarett und Kindertheater runden die Veranstaltungen der Stiftung ab.

Das beliebte „Hambacher Fest-Bankett“, das vom und mit dem Chawwerusch Theater durchgeführt wird, wird als „Gastveranstaltung“ geführt. Das „Hambacher Fest-Bankett“ knüpft an die Pfälzer Tradition der Metternich-Zeit an, politische Versammlungen als „Feste“ zu tarnen, „auf denen nicht nur köstlich getafelt und getrunken, sondern auch heiß ‚dischputiert’ und politische Aktionen geplant wurden“. Dieses Hambacher Fest-Bankett schließt Spielszenen aus der Geschichte des Hambacher Festes von 1832 mit ein, bei der die Gäste selbst Teil eines spannenden, unterhaltsamen und informativen Spiels werden. Alle Termine des Fest-Banketts im Jahr 2020 wurden abgesagt.

Neben diesen Veranstaltungen der Stiftung finden auf dem Schloss private Feiern und Veranstaltungen in Verantwortung externer Träger statt. Dazu gehören auch die Veranstaltungen von Max Otte. Diese werden über die Hambacher Schloss Betriebs-GmbH abgewickelt. Auf die Konstruktion und Aufgaben der Betriebs-GmbH wird später noch genauer eingegangen.

Partner und Sponsoren

Auf der Website der Stiftung werden als „Partner und Sponsoren“ aufgeführt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (die auch im Vorstand der Stiftung vertreten ist), die BASF Ludwigshafen, das Land Rheinland-Pfalz (Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur und Ministerium der Finanzen) – das gleichzeitig der größte Stifter ist – und die Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur. Wann, für was und in welchem Umfang insbesondere die BASF und die Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur als Partner oder Sponsor für die Stiftung Hambacher Schloss tätig wurden, bleibt allerdings intransparent.

Finanzen

Der Jahresetat der Stiftung liegt in etwa bei 1 Mio. Euro (Stand 2018). Die Einnahmen kommen, ganz grob aufgeschlüsselt, zu etwa einem Drittel aus den Zuwendungen der Stifter (250.000 Euro) und des Bundes (100.000 Euro), aus den Eintrittspreisen für die Dauerausstellung (310.000 Euro) sowie den Einnahmen aus Führungen, Parkgebühren, Veranstaltungen, weiteren Dienstleistungen und der Pacht.

Von den Zuwendungen der Stifter übernimmt das Land etwa 75 %, wodurch seine überdurchschnittliche Repräsentanz im Stiftungsvorstand und das Vorschlagsrecht für den Posten des Vorsitzenden des Stiftungsvorstandes erklärbar sind.

Die Stiftung erhält außerdem Zuwendungen von der Betriebs-GmbH (s.u.), die sich aus einem festen Betrag für die Grundpacht und einer umsatzabhängigen Pacht für jede Veranstaltung zusammensetzt. Diese Pachterträge haben einen Anteil an den Gesamteinnahmen der Stiftung von unter 10 %.

Das vom Vorstandsvorsitzenden Minister Wolf in der SZ („Offen für alle“ Ausgabe vom 17.9.2018) vorgebrachte Argument, die Stiftung verdiene auch an rechtslastigen Großveranstaltungen, trägt kaum. Die Einnahmen für die Vermietung des Schlosses an Max Otte 2018 gehen zunächst an die Betriebs-GmbH. Nur ein kleiner Teil landet davon bei der Stiftung selbst. Dem stehen aber geringere Einnahmen aus Eintrittsgeldern für die Dauerausstellung gegenüber, wenn, wie 2018 bei Ottes erstem sog. neuen Hambacher Fest, das Schloss den ganzen Tag für die Öffentlichkeit gesperrt bleibt. So war die Otte-Veranstaltung 2018 finanziell eher ein Verlustgeschäft für die Stiftung – ganz abgesehen vom Imageschaden für die Stiftung.

Hambacher Schloss Betriebs-GmbH

Die Konstruktion der Betriebs-GmbH ist etwas kompliziert. Sie ist eine Landesgesellschaft, die am 2.6.2008 mit einem Stammkapital von 25.000 Euro gegründet wurde. Ihr Sitz ist Neustadt a. d. Weinstraße. „Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Gastronomie im Hambacher Schloss sowie die Vermietung und Verpachtung von Räumen und Einrichtungsgegenständen, die Durchführung von Konzertveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen sowie Verkauf von Souvenirartikeln.“ (Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 2.6.2008 bis zum 31.12.2008). Geschäftsführer seit 2008 ist Arno Gattschau (Quelle: Bundesanzeiger).

Die Hambacher Schloss Betriebs-GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Schloss Engers Betriebs-GmbH in Neuwied, die seit dem 20.6.2000 besteht und für Hotelerie und Gastronomie sowie die Durchführung von Tagungen und Konzerten im Schloss Engers zuständig ist. Geschäftsführer bei Schloss Engers in Neuwied ist erneut Arno Gattschau, der, wie bereits erwähnt, auch in Hambach Geschäftsführer ist. Schloss Engers ist wiederum eine Tochter der 1986 gegründeten Landesstiftung Villa Musica Rheinland-Pfalz.

Nehmen wir einmal an, dass diese etwas verwirrende Konstruktion rein betriebswirtschaftliche oder besondere historische oder sonstige pragmatische Gründe hat.

Beziehung zwischen Stiftung und Betriebs-GmbH

Vermutlich wichtiger als diese etwas eigenartige, vierfach geschichtete „Töchterkonstruktion“ ist die Beziehung der Hambacher Schloss Betriebs-GmbH zur Stiftung Hambacher Schloss, der Eigentümerin des Schlosses.

Geregelt ist diese Beziehung in einem Pachtvertrag, der u.a. die Abgaben der GmbH an die Stiftung regelt: eine pauschale Grundpacht und eine auf den Umsatz bezogene variable Pacht. Es wurde im Abschnitt zu den Finanzen der Stiftung bereits festgestellt, dass der Pachtanteil an den Einnahmen der Stiftung mit unter 10 % nicht sehr bedeutend ist.

Veranstaltungen, die nicht Veranstaltungen der Stiftung selbst sind, werden mit der Betriebs-GmbH abgewickelt und in einem Mietvertrag geregelt. Die Betriebs-GmbH kann verschiedene Räumlichkeiten zur Verfügung stellen, so den größten Saal des Schlosses, den Festsaal, für maximal 250 Personen zu einem Tagespreis von 2.100 Euro/Netto, den Siebenpfeiffer-Saal für maximal 100 Personen zu einem Tagespreis von 1.000 Euro/Netto und weitere kleinere Räume. Dazu kommen die Kosten für Möblierung, Dekoration, Veranstaltungstechnik, Personal und das gastronomische Angebot.

Die Einzelheiten des Pachtvertrags sind uns nicht bekannt. In der Auseinandersetzung um Max Ottes Veranstaltungen auf dem Hambacher Schloss wurde teilweise argumentiert, dass dieser bereits mit der Betriebs-GmbH einen Mietvertrag abgeschlossen hätte und deshalb die Stiftung nicht mehr eingreifen konnte. Diese Argumentation trägt allerdings nicht. Die rechtliche Konstruktion ist so, dass die Stiftung bei Anfragen für Räumlichkeiten für kulturelle und gesellschaftspolitische Aktivitäten ein Vetorecht bzw. „Durchgriffsrecht“ gegenüber der Betriebs-GmbH hat. Hier muss die Betriebs-GmbH vorab die Zustimmung der Stiftung einholen, so dass diese prüfen kann, ob die geplanten Veranstaltungen mit dem kulturellen Gesamtangebot des Hambacher Schlosses vereinbar seien. So ist jedenfalls die Argumentation des Verwaltungsgerichts Neustadt in seinem Urteil vom 19.10.2016 „Vermietung des Hambacher Schlosses für eine Veranstaltung einer AfD-Fraktion“ (AZ 3 L 899/16.NW). Dort heißt es in Ziffer 22 mit Bezug auf § 2 Nr. 3 des Pachtvertrags zwischen Stiftung und Betriebs-GmbH.

Danach wird die Beigeladene [die Betriebs-GmbH] bei der Anfrage von Räumlichkeiten für kulturelle (u. a. bei Theater, Musik, Literatur) und gesellschaftspolitische Aktivitäten vorab die Zustimmung der Antragsgegnerin [der Stiftung] … einholen, dass diese Angebote mit dem kulturellen Gesamtangebot des Hambacher Schlosses vereinbar sind. Nur dann also, wenn die Antragsgegnerin [die Stiftung] ihre Zustimmung/Genehmigung zu dem Miet-Interessenten erteilt, dürfen entsprechende Mietverträge durch die Beigeladene [die Betriebs-GmbH] geschlossen werden. Somit liegt die Entscheidungsbefugnis darüber, wer das Hambacher Schloss u. a. für gesellschaftspolitische Aktivitäten nutzen darf, nicht allein bei der privat-rechtlich organisierten Beigeladenen [der Betriebs-GmbH] als Betreibergesellschaft, sondern insoweit maßgeblich bei der Antragsgegnerin [der Stiftung]. Die Antragsgegnerin bestimmt über das ‚Ob‘ der Zulassung zur Nutzung des Schlosses.

In einem zweiten Teil zur Stiftung Hambacher Schloss werden wir auf unsere Erfahrungen aus den letzten drei Jahren in der Auseinandersetzung mit der Stiftung eingehen.