Sperrung des gesamten Schlosskomplexes wegen Ottes Privatversammlung

Wie aus unterschiedlichen  Quellen zu hören und zu lesen war, u.a. in einer Antwort-E-Mail vom 19.4.2018 aus dem Hambacher Schloss  auf eine Anfrage wegen einer Gruppenführung am 5. Mai 2018, wird der gesamte Schlosskomplex an diesem Tag für die Öffentlichkeit gesperrt sein

Das Hambacher Schloss wird am 05.05.18 aufgrund einer angemeldeten Versammlung für die Öffentlichkeit nicht zugänglich sein. (E-Mail von der Schloss-Verwaltung)

Es ist völlig unverständlich, wie ein Ort der politischen Bildung mit einer großen, wichtigen Ausstellung zur Geschichte der Demokratie in der Pfalz für eine private Veranstaltung völlig abgesperrt werden kann.

Man muss sich nur die Empörung der vielen Menschen aus nah und fern vorstellen, die am 5.5. auf das Hambacher Schloss kommen werden, um sich die Ausstellung und das Schloss anzuschauen oder die wunderbare Aussicht zu genießen, und vor verschlossenen Türen stehen. Viele werden darunter sein, die vom „Neuen Hambacher Fest“ noch nie etwas gehört haben.

„Demokratie ist auch Diskurs“ wird der Vorstandsvorsitzende der Stiftung Hambacher Schloss und rheinland-pfälzische Minister für Wissenschaft und Kultur, Konrad Wolf, im Mannheimer Morgen vom 21.4.2018, S. 1 zitiert. Wohl wahr.

Aber wo bleibt denn der Diskurs, wenn sich nur die privaten Gäste von Herrn Otte auf dem Schloss versammeln dürfen?

Und findet das Ottesche „Neue Fest“ denn auch in der Ausstellung und im Außengelände statt, so dass dieses auch gesperrt werden muss? Wohl kaum.

Die Ziele der Stiftung Hambacher Schloss sind in der Satzung wie folgt festgelegt:

Ziel der Stiftung ist es, die herausragende Bedeutung des Hambacher Festes vom 27. Mai 1832 für die Entwicklung Deutschlands zur Demokratie und den Weg nach Europa zu verdeutlichen, das Hambacher Schloss wegen seiner kulturellen Bedeutung als Baudenkmal zu erhalten, die Dauerausstellung zu pflegen und zu ergänzen und durch vielfältige Maßnahmen zu einer Belebung dieser historischen Stätte beizutragen.

und weiter heißt es dann in § 2 zum Zweck der Stiftung

 Zu den Aufgaben der Stiftung gehören insbesondere …

den Stiftungszweck fördernde Veranstaltungen zu planen und durchzuführen …

Die Satzung enthält keinen Hinweis darauf, dass Zweck der Stiftung (auch) die Durchführung von privaten Veranstaltungen ist, und dass wegen privater Veranstaltungen nicht nur einzelne Räume gemietet werden können, sondern der gesamte Schlosskomplex beansprucht werden darf.

Hier wäre dringend eine Stellungnahme des Vorstandes der Stiftung für die Öffentlichkeit notwendig.

Ob denn das „Neue Hambacher Fest“ eine Veranstaltung ist, die die Stiftungszwecke fördert, soll an anderer Stelle (siehe etwa Hambach 1832 ist nicht EUER Fest!) weiter diskutiert werden.

Nachtrag 25.4.2015

Man findet jetzt auf der Website des Hambacher Schlosses einen ausdrücklichen Hinweis auf die Schließung am 5.5.2018:

„Aktuelle Meldung: Hambacher Schloss am 05.05.2018 geschlossen

Das Hambacher Schloss und das Restaurant 1832 werden am 5. Mai 2018 nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Die Schließung ist nach Empfehlung der Stadtverwaltung Neustadt/Weinstraße aufgrund einer angemeldeten Versammlung auf dem Busparkplatz vor dem Schlosszugang notwendig. Die Stiftung bedauert die Schließung ausdrücklich, die aus Sicherheitsgründen vorgenommen werden musste.

Wanderer werden gebeten, Parkmöglichkeiten in Hambach und Diedesfeld anzufahren oder die Buslinie 502 zu nutzen, da auch die Parkplätze rund um das Hambacher Schloss nicht zur Verfügung stehen.

Ab Sonntag, den 6. Mai 2018 sind das Hambacher Schloss, die Dauerausstellung, der Schlosspark sowie das Restaurant 1832 wieder wie gewohnt zu besuchen.“

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Screenshot vom 25.4.2018 https://hambacher-schloss.de/