von Ulrich Riehm, Freundeskreis Hambacher Fest von 1832
Teil 2: Markus Kralls Aufruf zur Revolution
Es ist nicht klar, ob der Goldhändler Markus Krall, der es bereits mit mehreren Büchern auf die Spiegel-Bestsellerliste geschafft hat, sich lieber als seriöser Autor oder als demagogischen Redner sieht. Er genießt es jedenfalls, wenn er mit Gejohle, anfeuernden Pfiffen und prasselndem Beifall bedacht wird, wie 2019 im Saalbau in Neustadt an der Weinstraße. Dort bezeichnete er die Politik, dabei speziell auf Abgeordnete zielend, als Feld für „Schulabbrecher, Studienversager und berufliche Arbeitsverweigerer“. Auch Max Otte, gerade zum Vorsitzenden der Werteunion gewählt, scheint Redner mit rechtsextremer Brandfackel zu schätzen. Bereits zweimal gab er Krall die Gelegenheit zu solchem Auftritt auf seinem sogenannten neuen Hambacher Fest. Kralls „Die Bürgerliche Revolution“ kommentiert Otte wohlwollend mit der Botschaft: „Ein Reformprogramm für Deutschland – umfassend, durchdacht und auf den Punkt gebracht“.
In einem dreiteiligen Blogbeitrag soll genauer auf dieses zweitweise auf der Spiegel-Bestseller-Liste platzierte Buch eingegangen werden. Teil 1 gibt einige Hinweise zur Person Markus Kralls und geht auf seine Kritik an der parlamentarischen Demokratie ein. Im 2. Teil wird zunächst das Thema „Demokratiekritik“ fortgeführt und dann auf Kralls Revolutionsrhetorik eingegangen. Teil 3 skizziert Kralls politisches Programm und seine „Verfassungsreform“ und schließt mit einer zusammenfassenden Bewertung.
Beraubung, Korruption und Stimmenkauf
Was Krall grundsätzlich an der Demokratie stört, ist ein (angeblicher) selbstzerstörerischer „Keim der Korruption durch eine faule, aber gierige Mehrheit …, die gerne eine Minderheit der Leistungsträger ausbeuten möchte“ (S. 205). Aber auch die politischen und wirtschaftlichen Eliten „neigen dazu, ihre erlangte wirtschaftliche, politische und gesellschaftliche Machtstellung mit korrupten Mitteln zu perpetuieren“ (S. 206).
Nur am Rande sei hier darauf hingewiesen, dass Krall einerseits, wie in Teil 1 festgestellt wurde, bemängelt, dass die intelligenten Hochverdiener und die intellektuellen und wirtschaftlichen Eliten nicht in die Politik gehen, während er an dieser Stelle diese Eliten als hoch korruptionsanfällig kritisiert. Vielleicht ist die Korruptionsanfälligkeit ihrer ökonomischen Intelligenz geschuldet – man nimmt, was man kriegt –, das mag wohl sein. Aber eine konsistente Argumentation ist daraus nicht abzulesen.
Außerdem wird deutlich, was Krall von den „normalen“ Menschen, der Mehrheit der Bevölkerung, der „Masse“ hält: Sie sind faul und gierig. Es ist einleuchtend, dass mit einem solchen Menschenbild eine demokratische Regierungsform nicht vereinbar ist. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geht von der prinzipiellen Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz aus (Artikel 3 (1)) und postuliert weiter: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ (Artikel 3 (3)).

Schlaraffenland von Pieter Brueghel dem Älteren (Public domain, via Wikimedia Commons)
Dagegen setzt Krall die 15 bis 20 Millionen „Leistungsträger“, wie auch immer diese definiert werden. Diese hielten mit „ihrer Arbeit den ganzen Laden zusammen“ (S. 17).
Recherchiert man, wie diese Zahlen zustande kommen könnten, dann findet man folgende „Rechnung“: Von 83 Millionen Einwohnern würden 44 Millionen einer Beschäftigung nachgehen. Aber nur 27 Millionen seien Nettosteuerzahler. Von diesen seien zwölf Millionen vom Staat abhängig (Beamte, Soldaten, Lehrer etc.), die von den verbleibenden 15 Millionen ebenfalls mitversorgt werden müssten. Gut zu wissen, dass für Krall Beamte, Soldaten, Lehrer, im Prinzip der gesamte öffentliche Dienst, keine Leistungen erbringen. Will er auf diese verzichten? Dieses Experiment würde vielleicht selbst Markus Krall nicht eingehen wollen. Denn der „ganze Laden“ würde ihm ziemlich schnell um die Ohren fliegen, wenn neben BeamtInnen, PolizistInnen, SoldatInnen und LehrerInnen, auch BusfahrerInnen, FabrikarbeiterInnen, FeldarbeiterInnen, KrankenpflegerInnen, Verwaltungsangestellte etc. die Brocken hinschmeißen würden. Sie tragen, so Krall, nichts zum Zusammenhalt der Gesellschaft bei.
Aber es geht ihm vermutlich darum, dass die eben genannten „faulen und gierigen“ Nicht-Leistungsträger sich durch Wahlversprechen korrumpieren lassen und die Herrschenden damit an der Macht halten.
Krall sieht den Wahlakt als „Stimmenkauf durch Wahlversprechen“. Zweifelsohne tendieren Parteien vor Wahlkämpfen dazu, noch einige „Wohltaten“ zu beschließen und weitgehende Versprechungen für ihre Politik nach der Wahl zu machen. Aber Krall verwendet in demagogischer Absicht den Begriff „Stimmenkauf“, der nach StGB 108 b (Wählerbestechung) und 108 e (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) strafbar ist, meint aber etwas anderes: Die Politik würde sich „mit anderer Leute Geld“ (gemeint dem Geld der „Leistungsträger“) an der Macht halten und das Recht beugen (S. 222). Doch mit welchem Geld soll ein Staat Schulen und Straßen bauen und LehrerInnen und PolizistInnen bezahlen, wenn nicht mit dem Geld „anderer Leute“, den Steuern die er nach Recht und Gesetz bei seinen Einwohnern erhebt?
Und kein Politiker, kein Beamter, kein Parlamentarier steht über dem Gesetz, sondern wird straf- oder zivilrechtlich bei Rechts- und Gesetzesverstößen verfolgt. Der Vorwurf, die Politik betreibe systematisch Rechtsbruch, wird durch eine gebetsmühlenartige Wiederholung nicht richtiger.
Interessant ist Kralls Vergleich zwischen (von der Politik) veruntreutem Geld und der Steuerhinterziehung von Privatpersonen. Veruntreuung sei „verwerflicher“ als Steuerhinterziehung (S. 222).
Veruntreuung ist ein Straftatbestand nach § 266 StGB (Untreue) und wird entsprechend geahndet, auch bei öffentlichen Mandatsträger und Regierungsbeamten. Krall hebt wieder darauf ab, dass die Veruntreuung mit Geldern passiere, die der Veruntreuer „nicht selbst verdienen musste“. Dieser Vorwurf ist einfach absurd – oder es scheint eine Gesellschaft am Krallschen Horizont auf, in der es überhaupt keinen Staat mehr gibt. Alles ist privat! Die Polizei, die Autobahn, die Schulen, die Krankenhäuser, die Bundeswehr, die Museen, die Archive, die Bibliotheken, die Forschung, die Gemeindeverwaltungen etc. Alle vormals staatlichen Bereiche werden ökonomisiert, existieren nur, wenn sie durch eine entsprechende zahlungskräftige Nachfrage wirtschaftlich überleben! Wenn es keinen Staat mehr gibt, braucht es keine staatlichen Einnahmen (Steuern) mehr und dann kann auch nichts mehr durch die Politik „veruntreut“ werden. Wer diese „Lösung“ will, hebe die Hand!
Steuerhinterziehung (§ 370 AO), also Hinterziehung von dem Staat nach Recht und Gesetz zustehenden Finanzmitteln, sei dagegen weniger verwerflich, so Krall, da es sich bei Steuerhinterziehung um vorher selbst verdientes Geld handele (S. 222). Was für eine Logik!
Die entscheidende Kraft der Krise und der Aufruf zur bürgerlichen Revolution
„Was wir als Verfechter einer Republik der Freiheit aber mit den Sozialisten gemeinsam haben, ist das Wissen um die entscheidende Kraft der Krise“ (S. 158)
Für Krall ist die Krise die Chance für das, war er die „Bürgerliche Revolution“ nennt. Wie die Krise ablaufen wird, das weiß er schon ziemlich genau und pinselt diese in seinem VII. Kapitel „Der nahende Crash des Geldes als Chance zur Erneuerung“ entsprechend aus. Ende 2020 bis Mitte 2021 hält Krall den Beginn der Krise für wahrscheinlich. Die Kredite würden knapp, es komme zu einem deutlichen Anstieg der Unternehmenspleiten und zu einem beispiellosen Absturz der Aktienkurse (S. 142).
Voraussichtlich Mitte 2021 werde es zu ersten Bankenpleiten kommen. Auch die Regierung werde nicht mehr die erforderlichen Finanzmittel vom Markt bekommen. „Das dürfte im Herbst 2021 die Lage sein.“ Etwa 15 % aller Unternehmen im Euroland gingen pleite (S. 143). 2022 werde das Jahr der Hyperinflation (S. 144), in deren Folge, so Krall prophetisch weiter, die Banken verstaatlicht, die faulen „Zombiekredite“ verbrieft und zu einem überhöhten Nominalwert an die EZB verkauft würden. Die EZB werde zur größten Bad Bank in der Geschichte des Finanzwesens (S. 145).
Brechen wir hier die Beschreibung von Kralls Krisengemälde ab. Ihm dient dieses dazu, um auf die alles entscheidende Frage zuzusteuern: „Für welche Gesellschaftsordnung entscheiden wir uns …?“ (S. 149). Die Krise ist die Chance, die Systemfrage zu stellen.
„Für uns Freiheitliche ist die Krise die Gelegenheit zur Katharsis, zur Reinigung, zur Befreiung der Gesellschaft von den Ketten und Fesseln, die sie sich über Jahrzehnte von den Sozialisten unter der falschen Flagge des ‚dritten Wegs‘ freiwillig hat anlegen lassen. Die Krise verhindert ein Weiter-so. Die Gesellschaft entscheidet sich dann zwischen Freiheit und Sozialismus. Diesen epochalen und unausweichlich kommenden Konflikt, die geistige und politische Auseinandersetzung gilt es zu bestehen.“ (S. 158)
Dafür, so Krall auf dem ersten sog. neuen Hambacher Fest 2018, „muss das deutsche Bürgertum lernen, wie Revolution geht“ und er schloss damals seinen Vortrag mit einem Zitat des ehemaligen US-Präsidenten Thomas Jefferson aus dem Jahr 1787: „Der Baum der Freiheit muss von Zeit zu Zeit mit dem Blut von Patrioten und der Tyrannen begossen werden. Dies ist der Freiheit natürlicher Dünger.“
Man kann sich fragen, warum Krall seine Revolution eine „bürgerliche“ nennt. Das hängt einerseits mit gewissen geschichtlichen Reminiszenzen an die Zeit der französischen Revolution zusammen. Er sieht in den korrupten, nicht demokratisch legitimierten EU-Bürokraten eine neue „classe distributive“ (in der französischen Revolution eine Bezeichnung für den Adel), eine neue „verteilende Klasse“ und ein neuer europäischer Adel (S. 19). Gegen den Adel ist 1789 das französische Bürgertum erfolgreich auf die Barrikaden gegangen, gegen die neue Klasse des „europäischen EU-Adels“ gelte es heute wieder „die Freiheit“ zu erkämpfen.

Zeitgenössische Karikatur aus der Zeit der französischen Revolution: Der Dritte Stand trägt den Klerus und den Adel (Public domain, via Wikimedia Commons)
Krall will aus der französischen Revolution eine Legitimation für seine aktuellen „revolutionären Ambitionen“ ableiten. An anderer Stelle spricht er von der „bürgerlichen Revolution gegen die neofeudalistischen Sozialisten“ (S. 21). Auch dies erscheint als eine ziemlich kühne Kombination aus Feudalismus und Sozialismus.
„Bürgerliche Revolution“ ist auch besser verkäuflich als z.B. konservative, nationale, marktradikale, monarchistische Revolution, alles Etiketten, die man Kralls Denken an der einen oder anderen Stelle anheften könnte.
Verschleiernd ist auch Kralls Rede von der „Konterrevolution“. Das klingt nach Verteidigung und nicht nach selbst vom Zaun gebrochenem Aufruf zum „System Change“. Was die nahe Zukunft bringen wird, weiß Krall genau:
„Wenn sich diese Wirtschaftskrise entfaltet, wird es zur finalen Auseinandersetzung kommen. Einige Tausend zu allem entschlossene, gewaltbereite, ideologisierte Fußtruppe der Antifa, verstärkt durch ein Heer gewaltbereiter Islamisten, stehen dann gegen die bürgerliche und freiheitliche Ordnung in Europa. … Dann stellt sich aber auch die Frage nach der Konterrevolution. … Es stellt sich die Frage, ob die Leistungselite bereit und in der Lage ist, die freiheitliche Kraft der bürgerlichen Revolution, die schon einmal eine Adelskaste in Pension geschickt hat, zu neuer Blüte zu führen. Es stellt sich die Frage nach Freiheit oder Knechtschaft. Das ist unsere Ausgangslage.“ (S. 21)
Für die Mobilisierung des Bürgertums ist ein (äußeres) Feindbild, bei Krall „das Heer gewaltbereiter Islamisten“, schon immer gut gewesen. Früher musste dafür der „Erbfeind“ Frankreich oder das internationale, bolschewistische Judentum herhalten, heute sind es „Islamisten“ und die „neofeudalistischen Sozialisten“, die nach Krall das gesamte Parteienspektrum des Bundestages umfasssen, ausgenommen die AfD.
Politische Denkfabrik und ziviler Ungehorsam
Wie soll die „freiheitliche Umwälzung unserer Gesellschaft“ (S. 158) herbeigeführt werden? Krall orientiert sich am US-amerikanischen Vorbild der „politischen Denkfabrik“ (Thinktank).
„Sie stellt sich außerhalb der Parteien, fokussiert sich auf eine klare Idee, formuliert ihre politischen Ziele und trägt diese dann mit der Macht der Argumente, der Überzeugungskraft, der Denkführerschaft … in die demokratischen Institutionen und die Parteien …“ (S. 158).
Dabei gebe es drei logisch aufeinanderfolgende Stufen: „intellektuelle Denkführerschaft (Thought Leadership), Meinungsführerschaft (Opinion Leadership) und … Übernahme der Regierungsverantwortung (Executive Leadership). Erreicht wird dies … durch Zusammenführung und Zusammenarbeit von intellektuellen Trägern der politischen Agenda und Geldgebern mit starken politischen … Überzeugungen“ (S. 159). Andreas Kemper u.a. haben auf die Krallschen Geldgeber „mit starken politischen Überzeugungen“ hingewiesen: z.B. August von Finck junior.

August von Finck junior, Milliardär und Finanzier mit stark rechten Überzeugungen
Der in der Schweiz lebende Milliardär August von Finck junior erbte sein Vermögen vom Hitler-Unterstützer und „Arisierer“ jüdischer Banken August von Finck senior. 2010 kaufte August von Finck jr. den „guten Namen“ Degussa, um das Unternehmen „Degussa Goldhandel“ aufzubauen. Im April 2012 ernannte Finck Thorsten Polleit zum Chefökonom von Degussa Goldhandel. Dieser ist Präsident des im Oktober 2012 gegründeten Ludwig-von-Mises-Institut, dessen Sitz im gleichen Gebäude wie die Degussa Goldhandel in München ist. Im September 2019 trat Markus Krall seinen Job als Hauptgeschäftsführer von Degussa Goldhandel an. Im Oktober 2019 wurde Kralls Verein Atlas-Initiative gegründet. Im Februar 2020 verkaufte August von Finck einen Großteil seiner Aktien beim Schweizer Unternehmen SGS im Wert von ca. 2,3 Milliarden Franken.
Quelle: https://andreaskemper.org/2020/05/05/degussa-und-antidemokratie/ (29.3.2021)
Bei den revolutionären Argumenten, die in die demokratischen Institutionen und Parteien hineingetragen werden sollen (S. 161 f.), kommt einem Rudi Dutschkes „Marsch durch die Institutionen“ in den Sinn. Und bei seiner Orientierung am zivilen Ungehorsam bezieht sich Krall ausdrücklich auf das Methodenarsenal der „Linken“ (S. 164 ff.).
Eines seiner Beispiele ist eine groß angelegte Blockade der Autobahnen. Man bräuchte nur 800 durch „Fahrverbote“ drangsalierte Eigentümer von Dieselfahrzeugen, die auf den zehn Autobahnkleeblättern rund um Stuttgart im Schritttempo im Kreis fahren, um den kompletten Verkehr zum Erliegen zu bringen (S. 169). Als „zivilen Ungehorsam“ preist Krall auch eine Sabotageaktion im öffentlichen Nahverkehr an. Man müsse nur Aufkleber an den Lichtschranken der Türen von U- und S-Bahnen anbringen, um den öffentlichen Nahverkehr zum Stillstand zu bringen. Für eine solche Aktion reichten ganz wenige Personen (S. 170).
Demnächst mehr: Der letzte und dritte Teil skizziert Kralls politisches Programm und seine „Verfassungsreform“ und schließt mit einer zusammenfassenden Bewertung. In Teil 1 wird Markus Krall vorgestellt und seine Kritik an der parlamentarischen Demokratie referiert.
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