von Ulrich Riehm, Freundeskreis Hambacher Fest von 1832
Teil 1: Wer ist Markus Krall und was ist seine Kritik an der Demokratie?
Es ist nicht klar, ob der Goldhändler Markus Krall, der es bereits mit mehreren Büchern auf die Spiegel-Bestsellerliste geschafft hat, sich lieber als seriöser Autor oder als demagogischen Redner sieht. Er genießt es jedenfalls, wenn er mit Gejohle, anfeuernden Pfiffen und prasselndem Beifall bedacht wird, wie 2019 im Saalbau in Neustadt an der Weinstraße. Dort bezeichnete er die Politik, dabei speziell auf Abgeordnete zielend, als Feld für „Schulabbrecher, Studienversager und berufliche Arbeitsverweigerer“. Auch Max Otte, gerade zum Vorsitzenden der Werteunion gewählt, scheint Redner mit rechtsextremer Brandfackel zu schätzen. Bereits zweimal gab er Krall die Gelegenheit zu solchem Auftritt auf seinem sogenannten neuen Hambacher Fest (2018 und 2019). Kralls Buch „Die Bürgerliche Revolution“ kommentiert Otte wohlwollend mit der Botschaft: „Ein Reformprogramm für Deutschland – umfassend, durchdacht und auf den Punkt gebracht“.
In einem dreiteiligen Blogbeitrag soll genauer auf dieses zeitweise auf der Spiegel-Bestseller-Liste platzierte Buch eingegangen werden. Teil 1 gibt einige Hinweise zur Person Markus Kralls und geht auf seine Kritik an der parlamentarischen Demokratie ein. Teil 2 behandelt seine Beschwörung der „Kraft der Krise“, die durch die „bürgerliche Revolution“ gelöst werde. Teil 3 skizziert Kralls politisches Programm und seine „Verfassungsreform“ und schließt mit einer zusammenfassenden Bewertung.
Wer ist Markus Krall?

Markus Krall, 59 Jahre alt, hat Volkswirtschaft in Freiburg studiert und dort auch promoviert. Aus der CDU ist er nach eigener Angabe wegen deren Energiepolitik 2012 ausgetreten und betont seitdem, dass er parteilos sei. Seit 2019 ist Krall Hauptgeschäftsführer der Degussa Goldhandel GmbH. Hinter der Degussa Goldhandel GmbH steht ein milliardenschwerer Sponsor, August von Finck junior. Darauf wird später noch einzugehen sein. Vor seiner Tätigkeit bei der „Degussa“ war Krall in verschiedenen Beratungsunternehmen der Finanzbranche tätig.
Krall hat 2019 in Frankfurt am Main den Verein „Atlas Initiative für Recht und Freiheit e.V.“ gegründet und ist deren Vorsitzender. Der Name „Atlas“ lehnt sich an das internationale Atlas Network an, ein Verbund von neoliberalen bzw. marktradikalen Denkfabriken. Deren Name ist inspiriert von dem Roman von Ayn Rand „Atlas Shrugged“. Für Markus Krall ist Ayn Rand eine seiner Säulenheiligen, die er auch gerne und häufig in seinem Buch zitiert. Weitere Vordenker im Krallschen Kosmus sind Roland Baader – 2020 erhält Krall den Roland-Baader-Preis –, Friedrich August von Hayek, Ludwig von Mises und Igor Schafarewitsch. Es wäre ein eigener Beitrag wert, auf diese geistigen Grundlagen im Krallschen Denken einzugehen, was hier nicht geleistet werden kann.
Mit einer Reihe von Büchern, u.a. „Der Draghi-Crash“ (2017), hat Krall Bestseller-Status erreicht. Krall kommt aus der Finanzbranche und wendet sich mit seinen Vorträgen auf Finanzkongressen in erster Linie an diese. Schließlich ist sein offizieller Brotberuf bei der Degussa Goldhandel GmbH der Verkauf von Gold. Ob er dem tatsächlich hauptberuflich nachgeht, ist zu bezweifeln, verfolgt man seine ausschweifenden Vortrags-, Interview- und sonstigen publizistischen Aktivitäten auch außerhalb der Finanzbranche. So wird Krall zu Vorträgen u.a. auch eingeladen von Gliederungen der Werteunion, der AfD oder den Hayek Clubs, um nur einige zu nennen. Hierbei verlässt er thematisch den engen finanzwirtschaftlichen Fokus und greift weit ins Gesellschaftspolitische aus. Ergänzt wird diese öffentliche Präsenz durch ungezählte Youtube-Interviews etwa mit Marc Friedrich, Florian Homm, Thorsten Polleit, Roland Tichy oder bei eingeschenktTV, KenFM oder NuoViso. Roland Tichy, Herausgeber von Tichys Einblicke, hatte Markus Krall gemeinsam mit Max Otte im März 2020 interviewt. Man kann an diesem Doppelinterview ganz gut die unterschiedlichen Charaktere und Auffassungen von Krall und Otte studieren. Während Otte den Biedermann gibt, ist Krall der Brandstifter.
Das Ende ist nah!
Krall zeichnet ein äußerst düsteres Bild unserer Gesellschaft. Das klingt nicht nur verdammt nach „Das Ende ist nah!“, sondern so formuliert er es auch gerne: „Wir stehen vor einer epochalen Wirtschaftskrise. Das monetäre System steht vor seinem Kollaps“ (S. 20). Aber die finale Krise bietet „für uns Freiheitliche“ die Chance „zur Katharsis, zur Reinigung, zur Befreiung der Gesellschaft von den Ketten und Fesseln, …“ (S. 158). Das ist klassische Krisenrhetorik.
Dabei beklagt er, dass der „deutsche Michel“ nicht auf die Straße gehe und keine Revolution mache, sondern brav, lieb und obrigkeitsgläubig zuhause bleibe (S. 17). Dass will Krall ändern. Denn es stelle sich die Frage „Freiheit oder Knechtschaft“ (S. 21) oder wie der Titel seines aktuellen Buches lautet (Mai 2021): „Freiheit oder Untergang“.
Für Krall geht die ökonomische Krise – Nullzinspolitik, Überschuldung, Kollaps der „Zombie-Unternehmen“ – einher mit einer gesellschaftlichen Krise. (Auf Kralls Kritik der Finanz- und Wirtschaftspolitik wird im Folgenden nicht weiter eingegangen.)
Die gesellschaftliche Krise sei geprägt von einem allgemeinen Werteverfall. Die Gesellschaft sei verblendet und korrumpiert von Konsumterror und Sexualisierung (S. 31). Der Sozialstaat bundesrepublikanischer Prägung, so Krall, führe zu „Unterordnung, Anpassung und ideologischer Konformität“ (S. 58) seiner Bürger. Dies sei der zu erbringende Preis für das „permanente Füttern an der Staatszitze“ (S. 58). Versagt hätten alle Bereiche der Gesellschaft: die politischen Eliten, die Kirchen, die Medien, die Wirtschaft, die Wissenschaft.
Krall sieht die Gesellschaft nicht nur auf dem Weg zu einem „totalitären Polizeistaat“, sondern er proklamiert bereits, dass die Geheimdienste zum Staat im Staate geworden seien und den Staatsstreich bereits vollzogen hätten. „Sie haben einen stillen Staatsstreich organisiert“ (S. 220 f.).
Kralls Demokratie-Kritik
Beispielhaft näher betrachtet sei Kralls Kritik an der (parlamentarischen) Demokratie (S. 25 ff.).
Krall kritisiert die kurzfristige Handlungsperspektive der Parlamentarier, deren Horizont nicht weiterreiche als bis zur nächsten Wahl. Die großen, strukturellen und langfristigen Probleme der Gesellschaft kämen so zu wenig auf den Tisch (S. 25). Krall hat dabei nicht etwa den menschengemachten Klimawandel und die Notwendigkeit einer Klimawende im Blick. Die hält er für „intellektuellen Müll“ (S. 141).
Kralls Kritik an einer tatsächlichen oder vermeintlichen politischen „Kurzatmigkeit“ der Politik bis zum nächsten Wahltermin ist nicht besonders originell. Jede Studentin und jeder Student der Politikwissenschaft wird im Grundstudium damit konfrontiert.
„Apartheidswahlrecht“ für das EU-Parlament

Berechtigt scheint ebenfalls seine Kritik am Wahlverfahren für das EU-Parlament, wenn auch die Kennzeichnung als „Apartheidswahlrecht“ einen starken Vorwurf enthält.
Das EU-Parlament sei nur ein Debattierclub, „bei dem das Prinzip ‚eine Person – eine Stimme‘ nachgerade verhöhnt“ werde. Krall führt hierfür als Beispiel an, dass Wähler in Malta oder Luxemburg im Vergleich zu Deutschland weniger als ein Zehntel der Wählerstimmen bräuchten, um einen Abgeordneten ins Parlament zu bringen (S. 19).
Land | Wahlberechtigte | EU-ParlamentarierInnen | Wahlberechtigte pro Parlamentssitz |
Deutschland | 61.600.263 | 96 | 641.669 |
Luxemburg | 285.435 | 6 | 47.573 |
Malta | 371.643 | 6 | 61.941 |
Quelle: Wikipedia-Seiten „Europawahl in Deutschland 2019“, „Europawahl in Luxemburg 2019“, „Europawahl in Malta 2019“.
Vernachlässigen wir zunächst an dieser Stelle, dass Krall selbst von dem Prinzip „eine Person, eine Stimme“ nicht viel hält. Seine Vorschläge zur fälschlicherweise „Reform“ genannten Abschaffung eines demokratischen Wahlrechts zeigen dies (S. 231 f.). Darauf wird in Teil 3 noch einzugehen sein.
Aber ist denn seine Kritik an der stark differierenden Anzahl der Wahlberechtigten pro EU-ParlamentarierIn berechtigt? Für den Vergleich hat er zwei der kleinsten Länder der Europäischen Union mit dem bevölkerungsreichsten Land ausgewählt. Hierdurch treten die Unterschiede besonders stark zu Tage. Was er nicht berücksichtigt, ist, dass hier zwei Prinzipien in Konflikt miteinander treten: Das Prinzip der Gleichheit jeder Wählerstimme und das Prinzip der ausreichenden Repräsentation aller Mitgliedsstaaten der EU, auch der kleinsten (wie etwa Malta).
Dieser „Minderheitenschutz“ für bevölkerungsarme Staaten mit der Folge ungleicher Wertigkeit von Wahlstimmen findet man auch in anderen Ländern. In den USA z.B. kommt dies bei den Wahlen zum Senat (und zum Electoral College für die Präsidentenwahl) zum Tragen. Für den Senat entsendet jeder Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Amerika, ob Wyoming mit einer halben Millionen oder Kalifornien mit fast 40 Millionen Einwohner, zwei Senatorinnen oder Senatoren. Keine Spur von Wahlstimmengleichheit.
Wollte man, um dem Prinzip „eine Person, eine Stimme“ gerecht zu werden, die Wahlberechtigtenquote pro EU-Parlamentarier von Deutschland auf Malta und Luxemburg übertragen, so wäre es unwahrscheinlich, dass auch nur ein Abgeordneter dieser Länder ins Europarlament einziehen könnte. Würde man aber die Luxemburger Wahlberechtigungsquote pro Abgeordnete auf alle Länder der EU anwenden, dann müsste das EU-Parlament rund 8.000 Abgeordnete umfassen, eine absurde Vorstellung. Das Festhalten an nationalen Wahllisten und Wahlen für das EU-Parlament führt zu solchen unbefriedigenden Kompromissen, für die sich Krall im Detail nicht interessiert.
Kralls beklagte „Diskriminierung“ der Wahlberechtigten Deutschen ist kein Ausdruck von „antideutschem Rassismus“, wie ja die Rede von Apartheidswahlrecht nahelegen soll, sondern hat mit der besonderen Historie und Struktur der EU zu tun. Um diese Schwachstellen der europäischen Demokratie zu überwinden, wird von FreundInnen einer demokratischen Reformagenda für die EU (etwa Ulrike Guérot) die Überwindung nationalstaatlich orientierter Verfahren zur Wahl des Europa-Parlaments gefordert. Durch die Aufstellung europäischer Wahllisten und die Einführung von Wahlkreisen, die nicht an den Grenzen der Nationalstaaten orientiert sind, könnte man sich dem Prinzip „eine Person, eine Stimme“ annähern. Des Weiteren wäre über ein Zwei-Kammer-System in der EU nachzudenken, wie es in Deutschland mit Bundestag und Bundesrat vorhanden ist. Das mag ein langer und schwieriger Weg zur „Europäischen Republik“ sein, aber auch keiner, den Krall überhaupt nur in Erwägung ziehen würde. Denn am Nationalstaat will er nicht rütteln.
Herrschaft der Minderbemittelten
Die Kritik an der ungleichen Gewichtung von Wählerstimmen bei den Europawahlen und an der Handlungsperspektive der PolitikerInnnen nur bis zum nächsten Wahltermin ist nur der Auftakt Krallscher Parlamentarismuskritik. Krall schlägt noch ganz andere Töne an.
In der Politik würden nur die „Minderbemittelten“ antreten (S. 224), denn für die Eliten der Gesellschaft sei das Einkommen, das man als Parlamentarier und Politiker erzielen könne, zu gering.
Krall soll hierzu in einem längeren Zitat selbst zu Wort kommen:
„Eine politische Elite, die diesen Namen auch verdient hätte, würde sich daher Gedanken darüber machen, wie sie trotz dieser kurzfristigen Wählerwünsche durch Aufklärung und geistige Führung das langfristig Notwendige rational und mit Argumenten vermittelt und so unbequeme Entscheidungen wählbar macht. … Dies kann unsere politische Klasse aber nicht leisten …, weil sie durch adverse ökonomische Selektionsprozesse ausgewählt wird, die die intellektuell nicht-befähigten und die Rückgratlosen an die Spitze bringt. … Die Fixeinkommen der Abgeordneten in Höhe vom Zwei- bis Dreifachen des Durchschnittseinkommens der Bürger machen es für Bezieher unterdurchschnittlicher Einkommen attraktiver, in die Politik zu gehen, als für Bezieher höherer Einkommen. Da aber Einkommen und Intelligenz positiv korreliert sind, führt dies zu einer Negativauswahl. Die intellektuelle Elite dieser Republik geht nicht in die Politik …“ (S. 31 f.). Die Herrschaft des Mittelmaßes führe unweigerlich zur Herrschaft der Minderbemittelten (S. 224).
Rechtspopulistische (aber auch aus linkspopulistische) Kreise argumentieren gerne umgekehrt: Die Parlamentarier verdienten zu viel und seien deshalb von den Lebensverhältnissen der breiten Bevölkerung abgehoben.

Blick man etwas in die Geschichte des Parlamentarismus zurück, so stellt man fest, dass Im 19. Jahrhundert Reichstagsabgeordnete einen eventuellen Verdienstausfall wegen ihrer Parlamentstätigkeit aus dem eigenen Vermögen ausgleichen mussten. Um auch wenig Begüterten, die Möglichkeit zu geben, als Parlamentarier den eigenen Lebensunterhalt zu decken, wurden in Deutschland nach langen Kämpfen 1906 Abgeordneten-Diäten eingeführt. Und erst mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1975 wurden die Diäten nicht mehr als Entschädigung für ein Ehrenamt, sondern als Bezahlung für eine Vollzeittätigkeit aufgefasst und entsprechend dotiert, auch wenn deren Höhe in der Öffentlichkeit oft umstritten ist.
Heute erhalten Bundestagsabgeordnete eine Aufwandsentschädigung von etwa 10.000 Euro im Monat. Außerdem haben sie freie Fahrt bei Bus und Bahn (Bahncard 100), erhalten eine nicht weiter rechenschaftspflichtige Kostenpauschale von monatlich 4.400 Euro, können MitarbeiterInnen bis zu einer Gesamthöhe von 22.436 Euro im Monat einstellen und in ihrem Beruf weiter Einkommen erzielen (sogenannte Nebentätigkeit). Das klingt nicht nach einer finanziell wenig attraktiven Ausstattung.
Kralls Vorschlag für ein alternatives Vergütungssystem für politische Mandatsträger (S. 225) können wir übergehen. Denn in seinem aktuellen Buch „Freiheit oder Untergang“ (2021) rückt er von diesem Vorschlag bereits wieder ab. Jetzt fordert er: Abgeordnete „dürfen keiner Partei angehören und erhalten keine Diäten“ (Freiheit oder Untergang, S. 216, zitiert nach Andreas Kempers Besprechung von Kralls aktuellen Buch).
Kralls Behauptung, hohes Einkommen hinge von hoher Intelligenz ab, ist schon oft behauptet und ebenso oft widerlegt worden. Neue oder überzeugende wissenschaftliche Belege für seine These bringt Krall nicht. Krall, als Ökonom mit Statistik ausreichend vertraut, weiß, dass durch eine Korrelation kein Ursache-Wirkungszusammenhang bewiesen werden kann. Er hält es aber nicht für notwendig, auf dieses Basiswissen jedes Anfänger-Statistik-Kurses hinzuweisen. Einige Fragen drängen sich unmittelbar auf:
- Beruht hohes Einkommen nicht auch in starkem Maße auf ererbtem Eigentum, wofür Intelligenz nicht ausschlaggebend ist?
- Welche Studien kann Krall vorweisen über die bei ParlamentarierInnen angeblich festgestellte geringe Intelligenz?
- Wie passt die These von den intellektuell „minderbemittelten“ ParlamentarierInnen dazu, dass mehr als 80 % der Bundestagsabgeordneten einen höheren Schul- und einen Hochschulabschluss besitzen?
Tatsächlich zeigt die Zusammensetzung des Bundestags ein ganz anderes Problem, dass nämlich Menschen mit nicht-akademischen Berufen stark unterrepräsentiert sind. Nach Kralls nicht belegbaren Auffassungen müssten ja gerade diese in den Bundestag drängen, weil sie oft auch unterdurchschnittliche Einkommen aufweisen.
Wenn er behauptet, dass nur ein hoher Einkommensanreiz Menschen motiviert, in die Politik zu gehen, wird der Mensch reduziert auf den homo oeconomicus, der nur seinen eigenen (materiellen) Nutzen optimiert. Gemeinsinn, Solidarität, Begeisterung für eine Idee, intrinsische Motivation etc. – all dies kennt Kralls Menschenbild nicht. Wie armselig ist doch diese Krallsche Auffassung vom Menschen.
Die These von der „Herrschaft der Minderwertigen“ wurde bereits von einem Vertreter der „Konservativen Revolution“ aus der Zeit der Weimarer Republik formuliert. Das Buch „Die Herrschaft der Minderwertigen“ (1927/1930) stammt von dem in Ludwigshafen 1894 geborenen Edgar Julius Jung. Jungs Werk ist in den letzten Jahren wieder mehrfach aufgelegt worden und befeuert die neurechten Strömungen. Es ist zu vermuten, dass Krall diese Quelle kennt. Würde er sie zitieren, würde deutlich, wie trüb diese ist.
Demnächst mehr: Teil 2 behandelt Kralls Beschwörung der „Kraft der Krise“, die durch die „bürgerliche Revolution“ gelöst werde. Teil 3 skizziert Kralls politisches Programm und seine „Verfassungsreform“ und schließt mit einer zusammenfassenden Bewertung.
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