Hambach-Gesellschaft muss Max Ottes Artikel nicht verbreiten

Die Auseinandersetzung zwischen Max Otte und der Hambach-Gesellschaft zieht sich jetzt schon einige Jahre hin. Zunächst ging es darum, dass sich Max Otte und weitere Anhänger seines sog. neuen Hambacher Festes bei der Hambach-Gesellschaft als Mitglieder einklagen wollten. Dieser Versuch, einen eingetragenen Verein zu dominieren, ist vor dem Amtsgericht Neustadt und dem Landgericht Frankenthal kläglich gescheitert. Der Hambach-Blog hat darüber mehrfach berichtet.

Am 6.2.2024 verhandelte nun das Landgericht Frankenthal über das Begehren Ottes, einen Artikel mit dem Titel „Das Neue Hambacher Fest seit 2018 – zeitgemäße Traditionspflege oder Missbrauch einer großen demokratischen Tradition?“ im Jahrbuch der Hambach-Gesellschaft zu veröffentlichen.

Die juristische Argumentation des Gerichts im Einzelnen aufzudröseln ist hier nicht der richtige Platz und auch nicht notwendig. Es ging dabei u.a. um die Fragen, ob ein Verlagsvertrag zwischen Otte und der Hambach-Gesellschaft überhaupt zustande gekommen sei und ob dieser Vertrag auch wieder gekündigt werden könne. Des Weiteren wurde die Frage aufgeworfen, ob die Herausgeber des Jahrbuchs auf ihren wissenschaftlich-publizistischen Standards bestehen können. Schließlich gab es zwischen den Prozessgegnern unterschiedliche Auffassungen darüber, ob Max Otte durch die Veröffentlichung seines Artikelentwurfs im Internet, die Publikationsvereinbarung mit der Hambach-Gesellschaft nicht eingehalten habe.

Neben diesen Detailfragen rückt das Gericht das Recht eines privaten Vereins (Hambach-Gesellschaft) in den Vordergrund, nicht nur über die Aufnahme von Mitgliedern zu entscheiden, sondern auch über die Aufnahme von Artikeln in seinem zentralen Publikationsorgan. Im Urteil schreibt das Gericht:

„Zum anderen liegt auch in der persönlichen Entwicklung des Klägers [Max Otte] seit dem Vertragsabschluss im Jahr 2020 ein Kündigungsgrund. Im Oktober 2020, zum Zeitpunkt der Verhandlungen, war der Kläger noch CDU-Mitglied. Im Mai 2021 wurde er Vorsitzender der in der Folgezeit immer umstrittener werdenden Werteunion. Im Februar 2022 kandidierte er auf Vorschlag von AfD-Mitgliedern bei der Wahl zum Bundespräsidenten und erlangte dadurch bundesweite Aufmerksamkeit. Dies führte letztlich zum Ende seiner Mitgliedschaft in der CDU im Sommer 2022. Vor diesem Hintergrund war es der Beklagten nicht zumutbar, den Vertrag weiter durchzuführen.“

Die Hambach-Gesellschaft habe weder eine marktbeherrschende Stellung für die Veröffentlichung von Artikeln über das Hambacher Fest noch sei sie, wie staatliche Stellen, zur Neutralität verpflichtet. Eine Veröffentlichung eines Artikels eines Autors, der nicht ihre demokratischen Werte teile, sei ihr nicht zumutbar, da ihren Ruf schädigend.

Im Wortlaut des Urteils:

„Die Beklagte [die Hambach-Gesellschaft] hat ein schützenswertes Interesse daran, selbst entscheiden zu können, welche Beiträge in ihrem Jahrbuch veröffentlicht werden. Würde sie einen Beitrag des Klägers [Max Otte] veröffentlichen, würde wegen der Kandidatur des Klägers zum Bundespräsidenten auf den Vorschlag von AfD-Mitgliedern jedermann sie in Verbindung mit der AfD bringen. Denn der Kläger ist bundesweit als Anhänger der AfD (wenn auch nicht als deren Mitglied) bekannt, was u.a. Ausdruck in der Kandidatur bei der Bundespräsidentenwahl gefunden hat. Dies gilt unabhängig davon, ob der Beitrag tatsächlich einen Inhalt enthält, der dem Parteiprogramm der AfD entspricht. Soweit sich die Beklagte nicht mit AfD-Anhängern, die u.U. sogar durch den Verfassungsschutz beobachtet werden, gemein machen will, ist sie von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 und auch Satz 2 GG geschützt. Der Kläger hingegen ist nicht auf die Veröffentlichung seines Beitrags durch die Beklagte angewiesen.“

Gegen das Urteil ist eine Beschwerde möglich. Das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig. Wird Max Otte dieses Urteil akzeptieren oder in die nächste Instanz gehen? Die Beschwerde muss innerhalb von sechs Monaten eingereicht werden.

Ulrich Riehm, Freundeskreis Hambacher Fest 1832

Seit 2018 verfolgt der Hambach-Blog die Aktivitäten von Max Otte auf dem Hambacher Schloss. Seit 2018 versucht er ein schwarz-braunes Bündnis zwischen rechtskonservativer CDU, Werteunion, AfD und parteilich nicht gebundenen Rechtsextremisten zu schmieden. Kürzlich ist er aus dem Verein Werteunion (zusammen mit Markus Krall) ausgetreten, weil den beiden hier in Hambach wohlbekannten Personen die Partei Werteunion – unter der Führung von HG Maaßen -entschieden genug den Steigbügelhalter und Mehrheitsbeschaffer für eine AfD-Regierung spielen will. Kralls entsprechende Pläne und Wahlspekulationen waren bereits im November 2023 Thema auf dem Hambach-Blog.

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