Die Stiftung Hambacher Schloss hat ein Maßnahmenpaket zur Stärkung des Hambacher Schlosses als Ort der Demokratiegeschichte verabschiedet
von Ulrich Riehm, Freundeskreis Hambacher Fest von 1832
Der Vorstand der Stiftung Hambacher Schloss will – notfalls mit rechtlichen Mitteln – die Durchführung von Veranstaltungen zu verhindern suchen, die dem Geiste dieses Ortes sowie der Satzung und dem Leitbild der Stiftung offen widersprechen.
Er heißt in der Stellungnahme des Stiftungsvorstandes u.a.:
„Wer unsere rechtsstaatliche, freiheitliche Demokratie der Bundesrepublik als eine „Diktatur“ bezeichnet, wer sie mit dem Nationalsozialismus, dem Stalinismus oder der SED-Diktatur vergleicht, der verharmlost jene Regime und deren Verbrechen in einer Art, die fassungslos macht. Vor allem aber verhöhnt er in schamloser Weise jedes einzelne Opfer, das unter den wahren totalitären Diktaturen des 20. Jahrhunderts gelitten hat, emigrieren musste, gefoltert und ermordet wurde. Das durchschaubare Bemühen, sich selbst als Opfer zu stilisieren, überschreitet hier eine Grenze, die nach einem entschiedenen Widerspruch verlangt.“
Dem ist nur zuzustimmen.
Demokratisches Engagement lohnt sich
Der Freundeskreis Hambacher Fest von 1832 hat, seit Max Otte sein rechts-braunes Treffen auf dem Schloss und in Neustadt ab 2018 veranstaltet, mit vielen anderen Personen und Organisationen aus der Rhein-Neckar-Region gefordert, dass die Stiftung wenigstens öffentlich und klar gegen diese oder ähnliche Veranstaltungen Stellung bezieht. Die Stiftung argumentierte bisher immer, dass solche, bis in den Rechtsextremismus reichende Veranstaltungen, juristisch nicht zu verhindern seien.
Im letzten Jahr hatten sich Künstler, Politiker aus allen demokratischen Parteien und weitere Personen aus der Zivilgesellschaft in einer öffentlichen Erklärung gegen Max Ottes drittes Hambach-Treffen ausgesprochen. Danach fasste der Neustadter Stadtrat fast einstimmig und parteiübergreifend einen Beschluss „Gegen die Vereinnahmung des Hambacher Schlosses durch radikale, nationalistische und demokratiefeindliche Kreise“.
Das jetzt verkündete „Maßnahmepaket“ der Stiftung ist sicher auch als eine Reaktion auf diese zivilgesellschaftlichen Aktivitäten zu verstehen. Demokratisches Engagement von unten lohnt sich.
Allerdings: Wenn die Stiftung in ihrer Stellungnahme von einer rechtspopulistischen Veranstaltung spricht, muss man fragen, ob das wirklich trifft, was auf diesen Veranstaltungen seit 2018 stattfindet. Auf Ottes Veranstaltung wird u.a. von Markus Krall dem blutig-militanten Aufstand gegen die „Merkel-Diktatur“ das Wort geredet. Das ist lupenreiner Rechtsextremismus.
Wolf: Intoleranz kann nicht durch Toleranz begegnet werden
Der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes, Minister Konrad Wolf, erklärte auf dem Pressegespräch am 10.5.2021, dass die Stiftung sich zwar juristischen Rat geholt habe, aber kein juristisches Gutachten habe anfertigen lassen. Was also die möglichst gerichtsfeste, juristische Argumentation einer Verhinderung rechtsextremer Veranstaltungen ist, bleibt unklar. Die Stiftung ist schon einmal mit dem Versuch, eine Veranstaltung der Fraktion des rheinland-pfälzischen Landtages der AfD zu verhindern, vor dem Verwaltungsgericht gescheitert.
In einem Interview mit der Rheinpfalz vom 11.5.2021 wird der Vorstandsvorsitzende gefragt, ob es nicht ein gewisser Rest-Widerspruch sei, wenn an einem Ort der Demokratie, wo Meinungsfreiheit gefordert wurde, man diese beschränke müsse. Wolfs Antwort:
„Wir schränken die Meinungsfreiheit nicht ein. Wir wenden uns ausdrücklich nur gegen den Missbrauch und eine falsche Symbolik. Wir können nicht tolerieren, dass die Intention des Hambacher Festes verwendet wird für eine eigene und zielgerichtete Deutungshoheit, die mit dem ursprünglichen historischen Kontext nicht zu vereinbaren ist und einen Missbrauch der Ideale des Hambacher Festes darstellt. … Wenn es um die Gefährdung der demokratischen Grundordnung geht, wenn bewusst falsche Informationen gestreut werden, wenn willkürliche Umdeutungen historischer Fakten vorgenommen werden, dann ist das nicht tolerierbar. Der Intoleranz kann nicht durch Toleranz begegnet werden.“
Max Otte kündigt „notfalls“ juristische Auseinandersetzung an
Dass die rechte Presse das Thema aufgreifen wird und eine völlig andere Sicht auf die Meinungsfreiheit hat, war absehbar. So titelt die Junge Freiheit am 12.5.2021 „Politische Korrektheit wird auf dem Hambacher Schloß zur Pflicht“ (mit alter Rechtschreibung!) und zitiert Max Ottes Reaktion auf das „Maßnahmepaket“ der Stiftung:
„Er habe Wolfs Verlautbarungen ‚mit Interesse zur Kenntnis genommen‘. Gegen das ‚Neue Hambacher Fest‘ könne das neue Maßnahmenpaket aber nicht gerichtet sein, da sich das Fest um die besten demokratischen Traditionen Deutschlands bemüht und sehr nahe am Original ist‘. Der Ökonom, der bis Anfang des Jahres Vorsitzender des Kuratoriums der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung war, geht davon aus, daß er weitere solche Veranstaltungen auf dem Schloß organisieren könne. Dafür würde er notfalls auch vor Gericht ziehen. ‚Ein Verbot dieses Festes würde den Gedanken dieses Festes ad absurdum führen.‘“
Die Junge Freiheit weist auch den Vorwurf der „Demokratiefeindlichkeit“ gegenüber Markus Krall, einer der Hauptredner bei Ottes Hambach-Treffen zurück. Im breit angelegten schwarz-braunen Spektrum, das Otte nach Hambach einlädt, ist Krall der Brandstifter, während Otte gerne den Biedermeier gibt. Die Junge Freiheit zitiert aus Kralls Buch „Die Bürgerliche Revolution“ (2020, S. 233): „Wer vom Staat, und damit von seinen Mitbürgern und Mitwählern, Geld entgegennimmt, sei es als Bürger in Form von Sozialtransfers oder als Unternehmer in Form von Subventionen, geht nicht wählen.“ Im Klartext: Darf nicht wählen! In Kralls Worten: „Jeder Wähler sollte wählen dürfen zwischen der Ausübung seines Wahlrechts und dem Recht auf Empfang staatlicher Transfers.“ (S. 233). Artikel 38 des Grundgesetzes regelt, dass die Abgeordneten in „allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt“ werden „Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.“ Mit der Abschaffung dieses demokratischen Grundsatzes durch ein neues Klassenwahlrecht hat die Junge Freiheit anscheinend kein Problem.
Angeblich habe der Sprecher des rheinland-pfälzischen Kulturministeriums auf Nachfrage der Jungen Freiheit beschwichtigend geantwortet. Es ginge nicht darum, einer Person von vorneherein zu untersagen, Veranstaltungen auf dem Hambacher Schloss zu organisieren. Es gebe eine Einzelfallprüfung. „Veranstalter müßten vorher das Thema, die Redner oder Teilnehmer bekanntgeben, dann werde entschieden, ob die Festlichkeit den Leitlinien entspreche. Ob Ottes Fest oder AfD-Veranstaltungen darunterfallen, wollte der Sprecher nicht konkret sagen.“
Also es bleibt spannend. Otte hatte bei seinem Rücktritt als Vorsitzender des Kuratoriums der Desiderius Erasmus Stiftung erklärt, er werde sich zukünftig in seinem politischen Engagement auf die Mitarbeit in der Werte-Union und auf das sog. neue Hambacher Fest konzentrieren. Auch dieses Jahr wolle er eine solche Veranstaltung auf dem Schloss durchführen. Bisher hat er, das hört man aus der Stiftung, diesbezüglich noch keine Fühler ausgestreckt. Das mag mit der unklaren Corona-Lage zu tun haben. Nach der Verkündung des „Maßnahmepakets“ der Stiftung ist zu vermuten, dass er bald aktiv wird.

Das „Maßnahmepaket gegen politisch motivierte Vereinnahmung“ der Stiftung Hambacher Schloss im Einzelnen
Das am 10.5.2021 von Vorsitzenden des Vorstandes der Stiftung, Minister Konrad Wolf, sowie dem wissenschaftlichen Mitarbeiter und Historiker, Kristian Buchna bei einem Pressegespräch auf dem Hambacher Schloss vorgestellte Maßnahmepaket beinhaltet vier Teile:
- ein neues Leitbild der Stiftung,
- eine Stellungnahme des Vorstandes „zu den Versuchen einer politisch motivierten Vereinnahmung des Hambacher Festes und der deutschen Geschichte“,
- eine Anpassung der Satzung,
- und eine Überarbeitung der Besucherordnung.
Leitbild der Stiftung Hambacher Schloss
Das Leitbild enthält u.a. die folgende Passage zu den „Werten“ der Stiftung:
„Als Stiftung Hambacher Schloss handeln wir im Bewusstsein, dass unsere Demokratie nicht nur erstritten und erkämpft wurde, sondern stets aufs Neue verteidigt, gestaltet und gelebt werden muss. Wir bekennen uns zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und zur Demokratie als Lebensform, die ein wertgebundenes Handeln erfordert. Wir treten daher ein für die vorbehaltlose Achtung der Würde eines jeden Menschen, für individuelle Freiheit und gemeinschaftliche Verantwortung, für ein solidarisches Miteinander innerhalb unserer Gesellschaft und innerhalb Europas. Wir treten ein für Respekt und Toleranz im gegenseitigen Umgang, für kulturelle Teilhabe und Inklusion, für Meinungsvielfalt und Kontroversität in der Debatte, für Zivilcourage und Entschlossenheit in der Zurückweisung menschenfeindlicher, antidemokratischer und chauvinistischer Anschauungen.“
Als „Ziel“ wird formuliert:
„Das Hambacher Schloss ist ein kultureller Ort der Begegnung für alle Bürgerinnen und Bürger. Als demokratischer und europäischer Erinnerungs-, Lern- und Kommunikationsort möchten wir offene Räume und Foren schaffen, um durch lebendige Auseinandersetzung die Verbundenheit mit der Demokratie und mit Europa zu stärken.“
Stellungnahme des Vorstandes der Stiftung Hambacher Schloss vom 16. April 2021
Die Stellungnahme des Vorstandes bezieht – endlich – klar Position. Es heißt dort u.a.:
„Meinungs-, Versammlungs- und Pressefreiheit sind zentrale Errungenschaften unserer Demokratie, die fest mit dem Hambacher Schloss verbunden sind. Mutige Männer und Frauen haben dort im Jahr 1832 für die Gewährung eben jener Freiheitsrechte protestiert, die eine demokratische Willensbildung und eine pluralistische Meinungsvielfalt ermöglichen. Zugleich sind sie für die Einheit Deutschlands und für ein solidarisch verbundenes Europa eingetreten. So wurde die hier erstmals gehisste schwarz-rot-goldene Fahne zum Inbegriff für Freiheit, Einheit und Demokratie in Deutschland. Diesem historischen Erbe fühlt sich die Stiftung Hambacher Schloss verpflichtet.
In jüngster Zeit müssen wir erleben, dass verschiedene Gruppierungen versuchen, dieses Erbe … für sich zu vereinnahmen und zu politischen Zwecken zu instrumentalisieren. Hierbei ist eine Tendenz zur Enthemmung zu beobachten, die nicht nur Maß und Verhältnismäßigkeit, sondern auch jeden Respekt vor der Geschichte und ihren Opfern vermissen lässt. Dies trifft auch auf den Organisator jener rechtspopulistischen Veranstaltungen zu, die in den letzten Jahren unter anmaßenden und irreführenden Titeln in Neustadt an der Weinstraße bzw. auf dem Hambacher Schloss durchgeführt wurden.
Vor diesem Hintergrund erklären wir: Wer … Journalistinnen und Journalisten offen damit droht, „sie aus ihren Redaktionsstuben [zu] vertreiben“, der steht in keiner Traditionslinie mit mutigen Journalisten wie Philipp Jakob Siebenpfeiffer und Johann Georg August Wirth, die einst selbst aus ihren Redaktionsstuben und aus Deutschland vertrieben wurden. …
Wer unsere rechtsstaatliche, freiheitliche Demokratie der Bundesrepublik als eine „Diktatur“ bezeichnet, wer sie mit dem Nationalsozialismus, dem Stalinismus oder der SED-Diktatur vergleicht, der verharmlost jene Regime und deren Verbrechen in einer Art, die fassungslos macht. Vor allem aber verhöhnt er in schamloser Weise jedes einzelne Opfer, das unter den wahren totalitären Diktaturen des 20. Jahrhunderts gelitten hat, emigrieren musste, gefoltert und ermordet wurde. Das durchschaubare Bemühen, sich selbst als Opfer zu stilisieren, überschreitet hier eine Grenze, die nach einem entschiedenen Widerspruch verlangt.
Wer ein Gesellschaftsbild propagiert, das von Feindbildern getragen ist und auf der Ausgrenzung ganzer Bevölkerungsgruppen beruht, kann sich nicht auf das Hambacher Fest berufen. Vielmehr ging vom Hambacher Fest das Signal aus, dass das Bekenntnis zur deutschen Nation keiner Konstruktion sozialer, kultureller oder nationaler Feindbilder bedarf, wie es bei Vertretern des Nationalismus der Fall war und heute noch immer ist. Frauen und Männer aus allen gesellschaftlichen Schichten, Deutsche, Franzosen und Polen demonstrierten 1832 für bürgerliche Freiheitsrechte, für nationale Einheit und europäische Solidarität. …
In der kritischen Auseinandersetzung mit der deutschen Demokratiegeschichte sehen wir die Chance, die Wertschätzung für und die Verbundenheit mit unserer Demokratie und ihren Errungenschaften zu stärken. Dabei kann, darf und muss auch über die Demokratie selbst und Möglichkeiten ihrer Verbesserung diskutiert und gestritten werden. Gerade ein Blick in die deutsche Geschichte zeigt eindrücklich, dass jede Generation aufs Neue darum ringt, was für sie Demokratie als Regierungs- und als Lebensform bedeutet. Wir sehen jedoch eine Grenze dort erreicht, wo unter Zuhilfenahme verantwortungsloser und abwegiger historischer Vergleiche unsere Demokratie delegitimiert werden soll, wo ihre Vertreterinnen und Vertreter diffamiert und wo Opfer autoritärer oder diktatorischer Systeme verhöhnt werden.
Die Stiftung Hambacher Schloss hat Vorkehrungen getroffen, damit eine Durchführung von Veranstaltungen, die dem Geiste dieses Ortes offen widersprechen, mit den zu Gebote stehenden rechtlichen Mitteln verhindert werden kann. Sollten wir dennoch eine neuerliche Veranstaltung dieser Art in den Räumlichkeiten des Hambacher Schlosses rechtlich dulden müssen, so tun wir dies in der Gewissheit, dass eine Vereinnahmung dieses Ortes durch rechtspopulistische Gruppierungen keinen Erfolg haben wird. Dafür ist das Hambacher Fest von 1832 in der deutschen Demokratie- und Freiheitsgeschichte wie auch in den Herzen und Köpfen der Bürgerinnen und Bürger viel zu tief verwurzelt. Sie wissen, wofür dieser historische Ort steht: Nicht für einen angsterfüllten, engherzigen Nationalismus selbsternannter Opfer, sondern für den Mut und die Freiheitsliebe demokratischer Patriotinnen und Patrioten und für ein solidarisch vereintes Europa.“
Modifikation der Satzung der Stiftung Hambacher Schloss vom 15. Dezember 2020
Die Präambel der Satzung wurde u.a. um den folgenden Abschnitt ergänzt:
„Das Hambacher Schloss ist ein zentraler Erinnerungsort der deutschen und europäischen Demokratie- und Freiheitsgeschichte. Die Nutzung des Ortes muss deshalb dem friedlichen, freiheitlichen und solidarischen Geist des Hambacher Festes entsprechen, und sie hat auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu erfolgen.“
Im § 2 (1) der Satzung zu den Aufgaben der Stiftung wurde ergänzt: Die Stiftung hat die Aufgabe „… insbesondere auch historisch-politische Vermittlungsarbeit im Geiste der Demokratie, Menschenwürde, Toleranz und Völkerverständigung zu leisten.“
Besucherordnung vom 9.12.2020
Die Besucherordnung, die allgemeine Verhaltensregel enthält (Fluchtwege sind frei zu halten, der Verzehr von Speisen und Getränken in den Ausstellungsräumen ist nicht gestattet, Rauchverbot etc.) führt in einem Abschnitt „Verbote“ aus:
„Maßnahmen, Veranstaltungen und Projekte, auf denen verfassungs- oder gesetzeswidriges Gedankengut dargestellt und/oder verbreitet wird, sind untersagt. Ebenso sind Maßnahmen, Veranstaltungen und Projekte mit extremistischen, rassistischen, antisemitischen oder antidemokratischen Inhalten untersagt. Es ist untersagt, in Wort, Schrift oder Gesten die Freiheit und Würde des Menschen (Art. 1 GG) verächtlich zu machen sowie Kennzeichen und Symbole zu verwenden, zu verbreiten oder offen zu tragen, die im Geiste verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren. “
Die Presseerklärung sowie die vier erwähnten Dokumente sind abrufbar auf der Startseite Website des Hambacher Schlosses unter „Aktuelles“.
Medienresonanz
Der SWR Aktuell Rheinland-Pfalz brachte am 10.5.2021 um 19:30 in seiner aktuellen Nachrichtensendung aus Rheinland-Pfalz einen Beitrag unter dem Titel Keine Veranstaltungen von Rechten mehr auf dem Hambacher Schloss. Darin auch ein kurzes Statement von Ulrich Riehm vom Freundeskreis Hambacher Fest von 1832.
Alle drei Tageszeitungen der Rhein-Neckar-Region, Rheinpfalz, Mannheimer Morgen, Rhein-Neckar-Zeitung, haben über das „Maßnahmepaket“ der Stiftung berichtet.
Zum Weiterlesen: Was Sie schon immer über die Stiftung Hambacher Schloss wissen wollten …
Zweiteiliger Beitrag über die Stiftung Hambacher Schloss und deren Agieren im Konflikt um das sog. neue Hambacher Fest von Max Otte.

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