… und ist mit Wolfang Kochanek einer der Redner auf der „Querlenker“-Kundgebung in Berlin am 17.12.2022
Für 9,90 Euro kann man auf Max Ottes Web-Site T-Shirts in Weiß oder Schwarz mit Schwarz-rot-goldenem Emblem und dem Aufdruck „Neues Hambacher Fest“ kaufen. Aber von Max Otte, ehemals als CDU-Mitglied Kandidat der AfD bei der Wahl des Bundespräsidenten, ist in Hambach und Umgebung schon länger nichts mehr zu hören und zu sehen. 2020 war sein drittes und bisher letztes sog. neues Hambacher Fest auf dem Hambacher Schloss. Vera Lengsfeld erhielt dort den von Otte ausgelobten Preis für Zivilcourage. Wir haben darüber berichtet.
Aus dieser Zeit stammt eine gerichtliche Auseinandersetzung zwischen Max Otte und der Hambach Gesellschaft. Max Otte und einige seiner Anhänger hatten vergeblich versucht, sich in die Hambach Gesellschaft einzuklagen. Auf dem Hambach-Blog waren mehrfach Beiträge dazu erschienen. Nachdem im Oktober 2020 absehbar war, dass Otte mit seinem Anliegen vor dem Amtsgericht Neustadt keine Chance hatte, zog er seine Klage zurück.
Jetzt kam es zu einem weiteren Urteil in einem Rechtsstreit zwischen der Hambach Gesellschaft und Max Otte. Nach diesem Urteil muss Max Otte 2.000 Euro an die renommierte Gesellschaft für historische Forschung und politische Bildung zahlen.
Zurück vor Vorgeschichte dieses Verfahrens ins Jahr 2020 und zu der von Otte initiierten rechtlichen Auseinandersetzung um die Mitgliedschaft in der Hambach Gesellschaft: Die Hambach Gesellschaft bot damals Max Otte an, er könne für ihr Jahrbuch einen Beitrag zu seiner Sicht auf das Hambacher Fest von 1832 einreichen. Das von Otte erstellte Manuskript wurde von den Herausgebern des Jahrbuchs zur Überarbeitung zurückgegeben. Es sei über weite Strecken nicht auf das Thema bezogen gewesen und auch viel zu umfangreich ausgefallen. Eine Überarbeitung – durchaus üblich und nicht ehrenrührig im Bereich wissenschaftlicher Publikationen – nahm Otte jedoch nicht vor, behauptete stattdessen, die Hambach Gesellschaft habe ihn zensiert.
Dagegen forderte die Hambach Gesellschaft Max Otte auf, diese und andere Aussagen zu unterlassen. So behauptete Otte auf seiner Website weiter, die Hambach Gesellschaft habe sich nicht an ihr Wort gehalten, den eingereichten Aufsatz zu publizieren. Außerdem behauptete Otte, die Hambach Gesellschaft und er hätten sich darauf geeinigt, dass er seinen Mitgliedsschaftsantrag und seine Klage vor dem Amtsgericht Neustadt zurückziehe. Otte gab zwar daraufhin eine Unterlassungserklärung ab, dass er diese Behauptungen nicht mehr öffentlich verbreite, ließ aber die entsprechende Passage über die vereinbarte Frist hinaus auf seiner Website stehen.
Der Mannheimer Morgen griff diese juristische Auseinandersetzung in einem größeren Beitrag am 28.10.2022 auf. Über das an diesem Tag ergangene Urteil berichtete die hiesige Regionalzeitung dann nicht mehr. Eine eigenartige Redaktionspolitik.
Wie lautet also das Urteil des Landgerichts Frankenthal in der Sache Hambach Gesellschaft gegen Max Otte?
Max Otte muss eine Vertragsstrafe von 2.000 Euro nebst Zinsen wegen Fristversäumnis bei der abgegebenen Unterlassungserklärung an die Hambach Gesellschaft zahlen.
Das Frankenthaler Landgericht war allerdings nicht der Auffassung der Hambach Gesellschaft gefolgt, dass die schon zitierten Aussagen Ottes als unwahre Tatsachenbehauptungen zu kennzeichnen seien, die die Hambach Gesellschaft in ihrer Ehre und ihren allgemeinen Persönlichkeitsrechten beschädige.
Das Gericht argumentiert u.a., dass die Aussagen Max Ottes zum Verhalten der Hambach Gesellschaft teilweise einen wahren Tatsachenkern enthielten, teilweise aber auch Werturteil oder Meinungsäußerung seien, die die Hambach Gesellschaft hinnehmen müsse.
Man kann angesichts dieses Urteils einerseits durchaus der Auffassung sein, dass die Hambach Gesellschaft im Vorfeld dieser gerichtlichen Auseinandersetzung mit Otte ungeschickt oder missverständlich kommuniziert hat. Andererseits ist es aber auch schwer zu verstehen, dass das Gericht das allgemein übliche Begutachtungs- und Überarbeitungsverfahren bei wissenschaftlichen Publikationen nicht in seine Erwägungen einbezogen hat. In wissenschaftlichen Publikationsverfahren ist die Ablehnung eines eingereichten Manuskriptes und die Aufforderung zur Überarbeitung eher die Regel als die Ausnahme. Dies als Zensur zu bezeichnen, wie Otte es tat, kann nachvollziehbar als ehrverletzende und falsche Tatsachenbehauptung verstanden werden.
Juristischer Streit ist nicht immer produktiv. Wichtiger ist die politische Auseinandersetzung, die wieder in den Vordergrund gerückt werden sollte.
Otte und Kochanek Arm in Arm gegen die „Merkel- äh Scholz-Diktatur“
Wolfgang Kochanek ist in diesem Jahr mit seinem Marsch auf das Hambacher Schloss in Max Ottes Fußstapfen getreten. Es ist ihm mit seinen „Weißen“ und der „Wir-leben-in-einer-Diktatur“-Szene teilweise gelungen, das Demokratiefest der Stadt Neustadt und der Stiftung Hambacher Schloss am 28.5.2022 in Neustadt massiv zu stören.


Für den 28.5.2023, Pfingstsonntag, hat Kochanek mit seinen „Weißen“ (mittlerweile eingetragener Verein in Ludwigshafen) erneut einen Marsch auf das Hambacher Schloss bei der Ordnungsbehörde in Neustadt angemeldet. Das hört man jedenfalls aus normalerweise gut informierten Kreisen in Neustadt. Kochanek ist im Vergleich zu 2022 merklich „bescheidener“ geworden. Er erwartet „nur“ 10.000 Teilnehmer. 2022 hatte er 30.000 angemeldet und teilweise von 50.000 TeilnehmerInnen fabuliert. Es kamen von den 50 Tausend etwa 5 Prozent. Bauchlandung für Kochanek.
Kochanek und Otte treten am kommenden Samstag, 17.12.2022, in Berlin gemeinsam bei einer Kundgebung am Brandenburger Tor auf. Das Motto dieses „Tags der Selbstbestimmung“ lautet „Frieden, Freiheit, Selbstbestimmung“.
Doch hinter diesen kaum zu kritisierenden Forderungen verbirgt sich eine in Querdenker und bei Rechtsextremisten verbreitete Anschauung, die lautet: Wir leben in der Bundesrepublik Deutschland in einer Diktatur, die es zu bekämpfen, wenn nicht zu stürzen gilt. Und diese Auffassung vertreten auch Kochanek und Otte.
So sprach Kochanek am 19.2.2022 auf einer Querdenker-Kundgebung in Landau, dass die angeblichen politischen Eliten, die im Hintergrund ihre eigene Agenda verfolgten, alle Institutionen des Staates bis hin zum Bundesverfassungsgericht ausgehöhlt und mit ihren willfährigen Vasallen besetzt. hätten
Wolfgang Kochanek am 21.6.2022 im Youtube-Kanal von Max Otte:
Es wird sich jetzt richtig was ändern. Wir werden die, die nur Wertschöpfung konsumieren, wie diese ganzen Parteisoldaten und dieses ganze Zeug, was man nicht braucht, um eine Gesellschaft am Leben zu halten, die wird man demnächst entsorgen, zumindest große Teile davon, und wird das übrig behalten, was man essentiell braucht, und das ist eben ein Bruchteil von dem.
Max Otte trillert am 7.12.2022 mit relativierendem Bezug auf die Großrazzia am gleichen Tag gegen die Reichsbürgerszene:
„#Reichsbürger“ trendet in Kombination mit ‚#Staatsstreich“. Und der wirkliche Staatsstreich von NGOs und Lobby wird unter den Tisch gekehrt“.
Einen Tag später setzt er noch einen drauf und behauptet auf seinem Twitter-Kanal:
Der echte #Staatsstreich fand übrigens gestern statt. Das #Bundesverfassungsgericht hat einer weiteren rechtswidrigen Entmachtung des Bundestags in Bezug auf das Budgetrecht mit großer Mehrheit zugestimmt.

Man mag das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur finanziell wie zeitlich begrenzten Aufnahme von Krediten durch die EU im Zuge der COVID19-Pandemie für falsch halten, darin aber einen „Staatsstreich“ zu sehen, delegitimiert nicht nur das Bundesverfassungsgericht und die Gewaltenteilung, sondern rüstet die Szene weiter auf, die sich auf einen solchen Staatsstreich gegen die Bundesrepublik Deutschland konkret vorbereitet. Eine dieser mutmaßlichen Terrorgruppen wurde am 7.12.2022 in Untersuchungshaft genommen. Wer sich von deren Zielen und Methoden nicht distanziert, wie Otte und Kochanek, sondern die gleichen Narrative verbreitet, muss mit dem Vorwurf leben, deren Ziele und Methoden zu teilen und als geistige Brandstifter unterwegs zu sein.
Dass man diese Gruppe für durchgedrehte Spinner halten kann, ist leider keine Garantie dafür, dass sie nicht gefährlich sein könnten. Es gibt genügend Beispiele aus den letzten Jahren, wo Größenwahnsinnige und Verrückte, befeuert durch Auffassungen, die auch Kochanek und Otte teilen, mit ihren Waffen Menschen zu Tode gebracht oder dies versucht haben.
Ulrich Riehm, Freundeskreis Hambacher Fest von 1832
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